
Das Ordnungsamt ist gemeinhin bekannt als der Teil der öffentlichen Verwaltung, der die "Hoheit" verkörpert, der also - teilweise recht massiv - in die Rechte der Bürger eingreift.
So ist es Aufgabe des Ordnungsamtes, gemeinsam mit anderen Behörden des Kreises, des Landes und des Bundes - z.B. den Polizeidienststellen - dafür zu sorgen, dass Vorschriften eingehalten werden und bei Nichteinhaltung Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden. Ebenso gehört zu den "unangenehmen" Seiten der Tätigkeit beim Ordnungsamt, Bürgerinnen und Bürger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen aufzufordern und diese Aufforderungen - soweit erforderlich - mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen.
Wie kaum bei einem anderen Zweig der öffentlichen Verwaltung ist die tägliche Arbeit der Ordnungsverwaltung durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse bestimmt. Auch wenn es im Einzelfall als "Schikane" anmuten mag, alle Vorschriften wurden letztlich erlassen, um das geordnete Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen.
Somit besteht die Aufgabe des Ordnungsamtes darin, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowohl durch die Abwehr von Gefahren als auch durch die Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.
Das Bundesverfassungsgericht definierte 1985 die öffentliche Sicherheit als Begriff, der den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie den Schutz und die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen umfasst.
Unter öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit zu sehen, soweit die Beachtung dieser Regeln nach den herrschenden Auffassungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens betrachtet wird. Das Bundesverfassungsgericht versteht unter öffentliche Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird.
Die Aufgaben des Stadtausländeramtes werden ab dem 1. Juli 2011 durch das Kreisausländeramt wahrgenommen.
E-Mail: amt32(at)kreis-dueren.de
Internet: www.kreis-dueren.de
Schenkelstraße 6 - 8
52349 Düren
Fundbüro:
02421 25-2347
(sh. auch Fundbüro online)
abgemeldete Fahrzeuge/
Lärmangelegenheiten:
02421 25-1503
Abfallablagerungen:
02421 25-2346
Aufgaben gemäß Landeshundegesetz:
02421 25-2384
sonstige ordnungsrechtliche
Angelegenheiten:
02421 25-2348
Verkehrsverstöße:
02421 25-2379
Gaststättenangelegenheiten:
02421 25-2354 und 2353
Wochenmarkt:
02421 25-2352
Gewerbeangelegenheiten:
02421 25-2351 und 2338
Telefax: 02421 25-2828
Leitung
Leiter: Herr Adels
Telefon: 02421 25-2342
stellv. Leiter:
Herr Hompesch
Telefon: 02421 25-2343
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr