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Bauverwaltungsamt

Organisationsstruktur

Sanierungsmaßnahmen

Bei Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff des Baugesetzbuches ist das Bauverwaltungsamt für deren Vorbereitung, Festlegung, Koordinierung der Durchführung und Abwicklung zuständig.

"Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn

  • das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht oder
  • das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen." (§136 Abs. 2 Baugesetzbuch).

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