Leitseite
Erschließungsverträge
Stadtinfo
Bürgerservice
Wirtschaft
Kultur & Freizeit

Bauverwaltungsamt

Organisationsstruktur

Erschließungsverträge

Die Stadt kann die Aufgabe der Erschließung für bestimmte Gebiete auf private Bauträger (Investoren oder einzelne Bauherrn) ganz oder teilweise übertragen. Hierzu wird ein Erschließungsvertrag nach den Bestimmungen des § 124 Baugesetzbuches geschlossen, in dem sich der Bauträger gegenüber der Stadt verpflichtet, die Erschließungsanlagen in der Regel auf eigene Kosten herzustellen. Ziel ist es, den privaten Bauträgern die Möglichkeit zu bieten, die sie betreffenden Erschließungsanlagen zeitnah im Rahmen der städtischen Vorgaben selbst herzustellen.

zurück

 Drucken © Stadt Düren
Impressum • Kontakt • Mobil

Kontakt

Am Ellernbusch 18 - 20
(3. Etage)
52355 Düren

Lage im Stadtplan

Telefax: 02421 25-2406

Kontaktformular

Ansprechpartner
Herr Isecke
Telefon: 02421 25-2411

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr

Ämter A-Z