Gestaltungssatzungen
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen.
Im Stadtgebiet sind bisher folgende Satzungen erlassen worden:
- Angelastraße, Merken
- An der Erk, Rölsdorf
- Im Weidchen, Hoven
- Drosselweg, Echtz, Bereich Bebauungsplan Nr. 8/1
- Zur Kesselkaul, Birkesdorf
- Odenthalstraße
- Kantstraße, Bereich Bebauungsplan Nr. 1/31
- Gneisenaustraße
Gestaltungssatzungen im Bereich der Innenstadt:
- besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen, Fassaden und Werbeanlagen