
Erhaltungssatzungen dienen dazu, besondere städtebauliche Entwicklungsziele zu verfolgen. Solche Ziele können sein:
Erhaltungssatzungen werden aufgrund der Vorschriften der §§ 172 bis 174 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Beispiel für eine solche Satzung ist das Satellitenviertel in Düren-Südost
siehe auch: Soziale Stadtentwicklung Düren