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Erhaltungssatzungen

Erhaltungssatzungen dienen dazu, besondere städtebauliche Entwicklungsziele zu verfolgen. Solche Ziele können sein:

  • die Erhaltung der gestalterischen Eigenart und Qualität eines Gebietes
  • die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes aus besonderen städtebaulichen Gründen
  • die Sicherung der Sozialverträglichkeit von städtebaulichen Umstrukturierungen.

Erhaltungssatzungen werden aufgrund der Vorschriften der §§ 172 bis 174 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Beispiel für eine solche Satzung ist das Satellitenviertel in Düren-Südost 
siehe auch: Soziale Stadtentwicklung Düren

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