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Denkmalbereichssatzungen

Durch einen "Denkmalbereich" können historisch, städtebaulich oder sozialgeschichtlich aussagekräftige Erscheinungsbilder von Orten, Straßen, Plätzen oder Gebäudegruppen geschützt werden. Es stehen nicht einzelne Gebäude im Vordergrund, sondern der Gesamteindruck. "Denkmalwerte Substanz" innerhalb eines Denkmalbereiches wird zusätzlich unter Denkmalschutz gestellt.
Die Unterschutzstellung des "Denkmalbereichs" erfolgt entweder durch eine besondere gemeindliche Satzung (Ortsrecht) oder innerhalb eines Bebauungsplanes.
Wesentliche Folge der Unterschutzstellung des "Denkmalbereiches" ist die Erlaubnispflicht für bestimmte Tätigkeiten gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NW, die im Zusammenhang mit Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmälern stehen.
Im Stadtgebiet ist bisher für den Bereich Grüngürtel eine Denkmalbereichssatzung erlassen worden.

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