
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist der Veranstalter gewerblicher Vergnügungen. Hierzu zählen in Düren:
Die Veranstaltungen sind in der Regel spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadt schriftlich anzumelden. Davon abweichende und weitere Regelungen können der Vergnügungssteuersatzung (zur Vergnügungssteuersatzung) entnommen werden.
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z.B. durch die Besteuerung von Geldspielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars
Änderung persönlicher Daten der Steuerabteilung mitgeteilt werden.
Rathaus (7. Etage)
Kaiserplatz 2 - 4
52349 Düren
Ansprechpartner
Herr Meyn
Rathaus (7. Etage)
Zimmer 712
Telefon: 02421 25-2769
Telefax: 02421 25-2766
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Donnerstag zusätzlich:
14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung