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Grundbesitzabgaben

Allgemeine Informationen

Zu den Grundbesitzabgaben gehören folgende Steuern und Abgaben:

Einzelheiten sind unter der jeweiligen Abgabenart zu finden.

Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und der Einnahmeerzielung zur Finanzierung der städtischen Aufgaben dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

Festsetzung der Grundbesitzabgaben

Die fälligen Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch einen Abgabenbescheid festgesetzt.

Sie sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar
zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Abweichend hiervon können die Grundsteuer sowie die Benutzungsgebühren auch in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres gezahlt werden.
Ein entsprechender Antrag auf jährliche Zahlung (zum Formular Antrag auf jährliche Zahlung) ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen.
Auch die Rücknahme der jährlichen Zahlungsweise muss bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich beantragt werden.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung (zum Formular Einzugsermächtigung Stadtkasse) erteilen.

Änderung Ihrer persönlichen Daten

Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars Änderung persönlicher Daten der Steuerabteilung mitgeteilt werden.

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