
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen.
Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) zur Steuerung der Bebaubarkeit von Grundstücken auch die Aufstellungen von sogenannten Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB vor. Im Einzelnen können dies sein: