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Gestaltungssatzungen, sonstige städtebauliche Satzungen
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Gestaltungssatzungen/Sonstige städtebauliche Satzungen

Gestaltungssatzungen

Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften, die besondere Anforderungen an die Baugestaltung zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von städtebaulicher, künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung stellen. Sie werden aufgrund der Vorschriften des § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen.

Im Stadtgebiet Düren sind bisher folgende Gestaltungssatzungen erlassen worden:

Gestaltungssatzungen Innenstadt:

Sonstige städtebauliche Satzungen

Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) zur Steuerung der Bebaubarkeit von Grundstücken auch die Aufstellungen von sogenannten Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB vor. Im Einzelnen können dies sein:

  • Ergänzungssatzung, die einzelne Flächen im Außenbereich in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezieht,
  • Entwicklungssatzung, die bebaute Bereiche im Außenbereich zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen entwickelt
  • Klarstellungssatzung, die deklaratorisch (also nur beschreibend) festlegt, wo die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Im Stadtgebiet Düren sind bisher folgende Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassen worden:

Sonstige städtebauliche Satzungen:

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