Leitseite
Ratschläge und Tipps
Stadtinfo
Bürgerservice
Wirtschaft
Kultur & Freizeit
Leitseite > Bürgerservice > Planen und Bauen > Bauservice > Ratschläge und Tipps

Ratschläge und Tipps

Auf dieser Seite finden Sie Ratschläge und Tipps zu folgenden Themen:

Auswahl eines Grundstücks

Die Beschaffung eines geeigneten Baugrundstücks erfolgt normalerweise auf dem freien Markt über Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler. Anfragen bei der Stadt und gemeinnützigen Institutionen können ebenso zum Ziel führen. Grundstücksanbieter und Grundstückssuchende können kostenlos in den Internetseiten des Bauservices der Stadt Düren ein Inserat aufgeben. Sie können sich über Bautätigkeiten in Düren informieren und das Baulückenkataster nutzen.

Kaufinteressenten sollten sich über die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes vor dem Vertragsabschluss Klarheit verschaffen. Nachstehend ist eine Auswahl häufig auftretender Fragestellung angegeben. So sollten Sie sich unter anderem erkundigen,

  • ob das ins Auge gefasste Grundstück bebaubar ist und wie es bebaut werden kann (Auskünfte: Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung und Abteilung Bauordnung)

  • wie sich die Umgebung des Grundstücks in den nächsten Jahren entwickeln wird. Insbesondere, ob es städtebauliche Planungen oder Straßenplanungen oder Vorhaben Dritter gibt, die das bestehende Wohnumfeld verändern werden. (Auskünfte: Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung und Amt für Tiefbau und Grünflächen)

  • ob das Altlastkataster der Stadt Düren Informationen zum Grundstück enthält und den Eigentümer nach den Vornutzungen des Grundstücks befragen. (Auskünfte: Amt für Stadtentwicklung, Frau Steinberg, Telefon: 02421 25-2487 und Amt für Wasser, Abfall und Umwelt, Bismarckstraße 16, Telefon: 02421 22-2666)
  • was bezüglich des Grundstückes im Baulastenverzeichnis der Stadt Düren eingetragen ist, weil dort bestehende Rechtsverhältnisse am Grundstück eingetragen sein können, die nicht im Grundbuch verzeichnet sind.
    (Auskünfte: Amt für Stadtentwicklung, Herr Gutowski, Wilhelmstraße 34, Telefon: 02421 25-1337)
  • welche Rechte im Grundbuch verzeichnet sind und den Eigentümer des Grundstückes danach befragen, ob Rechte am Grundstück bestehen, die weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
    (Auskünfte: Amtsgericht Düren, Grundbuchamt, August-Klotz-Straße 14, Telefon: 02421 493-0)
  • wie die Erschließungssituation des Grundstücks gestaltet ist, denn ohne ausreichend vorhandene Erschließungsanlagen, die ein Gebäude an öffentliche Straßen, an Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. (Auskünfte: Amt für Tiefbau und Grünflächen,
    Herr Billstein, Zollhausstraße 40, Telefon: 02421 25-2667)
  • ob für das Grundstück noch Kosten für die Erschließung oder noch Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz fällig werden.
    (Auskünfte: Bauverwaltungsamt, Herr Kreuel, Wilhelmstraße 34, Telefon: 02421 25-2405)
  • ob die Hausanschlüsse für Strom Gas, Telefon, Wasser und Abwasser bereits erstellt und bezahlt sind.
    (Auskünfte: Stadtwerke Düren, Arnoldsweilerstraße 60, Telefon: 02421 126-233 bis -236 und jeweiliger Telefonanbieter)
  • ob Erkenntnisse über die Grundwassersituation vorliegen,
    (Auskünfte: Amt für Tiefbau und Grünflächen, Herr Billstein, Wilhelmstraße 34,Telefon: 02421 25-2667)
  • ob Erkenntnisse zur Bergschadenssituation vorliegen,
    (Auskünfte: Amt für Stadtentwicklung, Wilhelmstraße 34, Herr Greiff, Telefon: 02421 25-1331)
  • welcher Bodenrichtwert für Bauland veröffentlicht wurde,
    (Auskünfte:Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren, Herr Weingartz, Wilhelmstraße 34, Telefon: 02421 25-1338 oder www.boris.nrw.de)

Nach oben

Grundstückskauf

Der Bauherr wird in den meisten Fällen anstreben, selbst Eigentümer des Baugrundstückes zu werden. Dennoch sei auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Grundstück mit einem Erbbaurecht zu belasten. In diesem Fall kauft der Erwerber nicht das Grundstück, sondern ein Erbbaurecht, mit welchem ihm über den vereinbarten Zeitraum das Recht zur Bebauung des Grundstücks eingeräumt wird. Hierfür bezahlt er dem Eigentümer einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer ist dem Eigentümer gleichgestellt, das heißt er kann das Grundstück so benutzen, als sei er Eigentümer. Oftmals ist die Bestellung eines Erbbaurechtes in den ersten Jahren der Ausübung günstiger als der Erwerb eines Baugrundstückes. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Erbbaurecht finden Sie in der Erbbaurechtsverordnung.

Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Erbbaurechtes ist nur im Wege eines notariell beglaubigten Vertrages möglich.

Nach oben

Ratschläge des ILS NRW

Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht bereits seit 1987 Ratgeber zu den verschiedensten Bereichen des Bauwesens. Sie enthalten eine Fülle von Informationen für die breite Öffentlichkeit und stellen durch eine gut verständliche Darstellung der einzelnen Problemstellungen einen besonderen Bürgerservice dar.
Link: www.ils-forschung.de

Nach oben

Bau- und Leistungsbeschreibung
für Ein- und Zweifamilienhäuser

Die Partner der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" betrachten es als ein wichtiges Anliegen, durch die Erhöhung der Markttransparenz bei Hausangeboten den Verbraucherschutz beim Hausbau zu stärken.
Die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen sind eine wichtige Verbraucherinformation für private Bauherren und Erwerber. Diese Mindestanforderungen unterstützen die Zielstellung, in zukünftigen Bau- und Leistungsbeschreibungen den Umfang der Leistungen, Planung und Bauausführung, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie den technischen Ausstattungsgrad eindeutig zu beschreiben.
Die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen können für alle Arten von Ein- und Zweifamilienhäusern verwendet werden - unabhängig von der Bauweise und Ausbaustufe (mit und ohne Keller, schlüsselfertig oder Ausbauhaus). Damit wird der Vergleich von Hausangeboten verschiedener Anbieter - gleich ob Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger - unterstützt.
Für Hausanbieter tragen die Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen empfehlenden Charakter. Den Unternehmer- und Fachverbänden wird vorgeschlagen, ihren Mitgliedsunternehmen die Anwendung der Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen zu empfehlen.

Nach oben

Informationen der Bundesnotarkammer

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Die Bundesnotarkammer informiert über wichtige Grundsätze, die beachtet werden müssen.

Informationen der Bundesnotarkammer zum Immobilienkauf:
www.bnotk.de

Nach oben

Kriminalprävention - Sicherheitsberatung - Einbruchschutz

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei wiegen für die Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl, die nach einem Einbruch auftreten können, meist vielfach schwerer als der rein materielle Schaden. Ein Wohnungseinbruch ist einer psychologischen Studie zufolge eines der einschneidendsten Erlebnisse, die einem Menschen widerfahren kann.
Dass man sich davor schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei. Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Daher ist es für Bauherren bei einem Neubau sinnvoll, frühzeitig in der Planungsphase über technische Möglichkeiten des Schutzes nachzudenken. Aber auch bei bestehenden Immobilien kann eine technische Nachrüstung zu einem erhöhten Maß an Sicherheit führen.
Das Merkblatt für Bauherren, das vom Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Düren verfasst wurde, gibt Ihnen erste Ratschläge und Tipps, wie Sie Ihr Haus wirksam vor einem Einbruch schützen können.
Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link, der Sie auf die Internetseite des Sicherheitsberaters der Polizeidienststelle Düren bringt www.polizei.nrw.de/dueren/

Eine anschauliche Broschüre zum Thema Einbruchschutz und einen Flyer speziell zu Alarmanlagen können Sie beim Bauberater der Stadt Düren im Bürgerbüro erhalten.

Nach oben

 Drucken © Stadt Düren