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Untersuchungsberechtigungsschein
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Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der Jugendliche in Düren seinen Hauptwohnsitz hat.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

Gebühren

Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.

Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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52349 Düren

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