
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der Jugendliche in Düren seinen Hauptwohnsitz hat.
Personalausweis oder Reisepass
Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
Montag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
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Freitag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag:
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