
Nach dem Meldegesetz NRW ist jeder Einwohner verpflichtet, sich dort anzumelden, wo er seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat. Diese Anmeldung wird im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt werden. Erforderlich ist in jedem Fall die genaue Identifizierung der gesuchten Person durch die Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften. Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Personen erteilt werden; Auskünfte über Firmen aus dem Gewerberegister sind beim Bürgerbüro nicht erhältlich.
Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift einer Person kann persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich beantragt werden.
Wenn Sie häufiger einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Düren beantragen, bieten wir Ihnen unseren guten Service an. Nach einer kostenlosen Registrierung und passwortgeschützten Anmeldung können Sie Auskünfte per Internet beantragen. Die Auskunft wird ebenfalls elektronisch über verschlüsselte Verbindungen erteilt. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger. Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen über den nachfolgenden Link zum Verfahren EMRA. Die Gebühr beträgt 7 Euro.
Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA)
Ist die gesuchte Person länger als fünf Jahre nicht mehr in Düren gemeldet, kann eine Auskunft aus dem elektronischen Archiv erteilt werden. Die Gebühr beträgt 10 Euro.
Falls der Altbestand auf Mikrofiche herangezogen werden muss, beträgt die Gebühr 30 Euro. Wegen der aufwändigen manuellen Bearbeitung sollte mit einer etwas längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person (Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Nachnamen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort) ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Die Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Die Gebühr beträgt 10 Euro.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
Montag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
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Freitag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr