
Im Gewerbezentralregister, das beim Bundeszentralregister in Bonn geführt wird, werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Bußgeldbescheinigungen über Gewerbetreibende eingetragen.
Die Eintragungen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie in bestimmten Fällen auch sogenannte Personenvereinigungen betreffen. All diese Personen und Vereinigungen sowie ein gesetzlicher Vertreter können beim Bürgerbüro einen Antrag auf eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die sie betrifft, stellen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Düren ausgeübt wird bzw. ausgeübt werden soll oder der Antragsteller (nicht sein eventueller gesetzlicher Vertreter) in Düren gemeldet ist. Eine Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn ist nicht möglich.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist in der Regel drei Monate gültig. Man unterscheidet zwischen Auskünften für private Zwecke (Belegart N) und Auskünften für Behörden (Belegart O). Eine Auskunft für private Zwecke wird zum Antragsteller nach Hause geschickt. Eine Auskunft für Behörden wird direkt an eine deutsche Behörde gesandt. Bei der Belegart P können Sie es zuvor beim Amtsgericht einsehen.
Der Antrag kann nur persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die Bearbeitung durch das Bundeszentralregister in Bonn dauert ca. 14 Tage.
Geben Sie bei der Beantragung unbedingt an, welche der beiden Auskunftsarten Sie wünschen. Für den Fall, dass Sie eine Auskunft für eine Behörde möchten, geben Sie bitte die Adresse der entsprechenden Behörde und das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck an.
Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerbüro weisen Sie bitte Ihre Identität nach. Bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Gebühr beträgt 13 Euro. Bitte bewahren Sie die Quittung auf, falls wider Erwarten die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht eingehen sollte
Für die Beantragung per Post oder E-Mail gilt: Bitte legen Sie Ihrem Schreiben die entsprechende Summe in Form von Bargeld oder als Scheck bei oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.
Weitere Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes der Justiz.
Gewerbeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GewO NW)
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet 13 Euro.
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
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