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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine gedruckte Urkunde, die vom Bundeamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Der Antrag wird im Bürgerbüro angenommen und dann elektronisch an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Von dort aus wird das Führungszeugnis per Post verschickt. Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel acht bis 14 Tage. In dringenden Fällen kann man mit dem Originalantrag, den man im Bürgerbüro stellt, beim Bundesjustizamt für Justiz in 53113 Bonn, Adenauerallee 99 - 103 vorsprechen und erhält dort das Führungszeugnis sofort.

Unterschieden werden folgenden Belegarten

Belege

Belegart

Zweck

Grundfälle

N

für private Zwecke

O

zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll

P

zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll

Erweitertes Führungszeugnis

NE

siehe N, bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen

OE

siehe O, bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen

PE

siehe P, bei Arbeit mit Minderjährigen Kindern und Jugendlichen

bei
gewerberechtlichen
Entscheidungen

OG

wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine Entscheidung nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll

PG

wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für eine Entscheidung nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und wenn das Füh-rungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll

Voraussetzungen

  • Die Ausstellung kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit).
  • Gemeldete Anschrift in Düren (Nebenwohnsitz genügt).
  • Persönliche Vorsprache

    Ausnahmen
    • Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
    • Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Eine Vertretungsvollmacht ist vorzulegen.
    • Ist die persönliche Vorsprache aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, kann der Antrag auch mit Hilfe eines speziellen Vordrucks oder formlos schriftlich gestellt werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde beglaubigt wird.
  • Nur bei erweitertem Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Gegebenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
  • Gegebenfalls schriftliche Anforderung der Stelle, die ein erweitertes Führungszeugnis verlangt

Formulare

Bearbeitungszeitraum

Nicht vorhersehbar, da die eigentliche Bearbeitung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. In der Regel ein bis zwei Wochen.

Gebühren

Verwaltungsgebühr: 13,00 Euro

Gebührenbefreiung:

  • bei Mittellosigkeit (Nachweis erforderlich, z.B. aktueller Sozialhilfebescheid)
  • bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Nachweis erforderlich)
  • Beantragung einer Pflegeerlaubnis als Tages- oder Vollzeitpfleger nach § 72a SGB VIII

Informationen zum erweiterten Führungszeugnis

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden ins Führungszeugnis nur Strafen über 90 Tagessätzen oder drei Monaten Gefängnis aus dem Zentralregister übernommen. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter dieses Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.

Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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