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Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA)

Sie suchen eine Adresse? Dann sind Sie hier richtig! Über die elektronische Melderegisterauskunft können Sie die gewünschten Informationen erhalten.

Zu EMRA gelangen Sie hier!

Eine kurze Auswahl von Fragen und Antworten zur Elektronischen Melderegisterauskunft

Was ist der Unterschied zwischen Einzelauskunft und Mehrfachauskunft?

Einzelauskunft

Private Personen wählen die Rubrik Einzelauskunft (ohne Registrierung), wenn nicht regelmäßig eine Melderegisterauskunft benötigt wird. Die Gebühr wird sofort per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.

Mehrfachauskunft

Großkunden (Firmen, Inkassobüros, Rechtsanwälte, Versandhäuser etc.) wählen die Rubrik Mehrfachauskunft (mit Registrierung), auch wenn nur eine einzelne Anfrage gestellt wird. Abgerechnet werden die Anfragen ausschließlich über das elektronische Lastschriftverfahren einmal monatlich. Rechnungen werden nicht erstellt.

Anfragende, die Anspruch auf gebührenfreie Auskunft haben (z. B. Behörden), müssen die MEHRFACHAUSKUNFT benutzen und ihren Zugang zu EMRA systembedingt auf RECHNUNG beantragen. Gebühren werden in diesem Fall jedoch nicht erhoben!

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Ist die Beantwortung wirklich schneller und welchen Nutzen habe ich durch das Online-Verfahren?

Die elektronische Melderegisterauskunft spart Ihnen Mühen und die Portokosten. Eine Anfrage nach altem Muster kostet Sie 7,55 Euro (7,00 Euro Gebühr und 0,55 Euro Porto) und Sie erhalten die Auskunft erst nach mehreren Tagen in Ihren Händen. Nun kostet die Auskunft 7,00 Euro und ist meist am selben Tag verfügbar. Da die Anfragen elektronisch ankommen und verarbeitet werden, entfällt schon die Zeit für den Postversand (ca. vier Tage). Die schriftlichen Melderegisteranfragen werden in der Eingangspost gesammelt, mit einem Eingangsstempel versehen und auf die Sachbearbeiter verteilt. Dieser Aufwand entfällt komplett. Bei der elektronischen Anfrage erhalten Sie das Ergebnis im günstigsten Falle an Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten nach wenigen Minuten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Anfrage aber immer noch vom Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt bearbeitet, zwar mit maschineller Unterstützung, aber immer noch mit absoluter Kontrolle. Sie ist aber immer schneller als die schriftliche Beantragung. Sie sparen Porto und können die Anfrage rund um die Uhr stellen.

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Können auch Behörden und kommerzielle Unternehmen Anfragen stellen? Welche Vorteile gibt es hier?

Ja! Dafür haben wir einen eigenen Menüpunkt erstellt. In der Mehrfachauskunft können sich Behörden und Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die turnusmäßig mehrere Anfragen stellen, registrieren lassen. Nach der Registrierung können Anfragen gestellt werden, die dann ebenfalls elektronisch beantwortet werden. Die Anfragen von Behörden sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kostenlos. Auch die Unternehmen, die gewerbsmäßig Anfragen stellen, haben enorme Vorteile. Portokosten und der Zeitvorteil sind nur eine Seite. Zeit ist Geld und der Mehrwert einer schnellen Beantwortung zahlt sich immer aus. Außerdem bekommen die Unternehmen und Behörden Ihre Anfrageergebnisse in elektronischer Form. Abtippen oder eine manuelle Überführung der Anfrageergebnisse in die EDV-Systeme gehören der Vergangenheit an. Fehler bei der Übermittlung sind auch ausgeschlossen, da die Anfrage elektronisch gestellt und verarbeitet wird. Beim Abbuchungsverfahren erschließt sich der volle Nutzen. Scheckausstellungen und die Benutzung von teuren Lastschriftüberweisungsträgern und deren Beschriftung entfallen für den Kunden. Auch die Bearbeitung der Rechnungen entfällt, da einmal monatlich aufgelaufene Anfragen automatisch abgebucht werden. Rechnen Sie nur einmal die Einsparungen bei den Personalkosten und Vordrucken gegen, dann rechnet sich die neue Vorgehensweise für beide Seiten (Kunde und Verwaltung).

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Ist das Abbuchungsverfahren sicher, und wie und wann werden die Gebühren abgebucht?

Beim Abbuchungsverfahren brauchen Sie keine Sicherheitsrisiken zu befürchten, da es sich um eine sichere SSL-Verbindung handelt. Sie geben auch nur Ihre Kontoverbindungsdaten (Kontonummer und Bankleitzahl) an. Die PIN von Ihrem Girokonto wird nicht abgefragt und bleibt Ihr Geheimnis. Eine eigene, besondere PIN erhalten Sie nur, damit Sie Ihr Anfrageergebnis abholen können. Diese PIN hat nichts mit Ihrer PIN vom Girokonto zu tun. Sie können sicher sein, dass nur Gebühren für solche Anfragen abgebucht werden, die Sie auch gestellt haben. Sollte Ihre Kontonummer von einer anderen Person missbräuchlich benutzt werden, können Sie dem Gebühreneinzug durch Anzeige bei Ihrer Bank widersprechen. Die Gebühren werden einmal monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.

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Ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich?

Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Die Daten, auf die maximal bei einem Hackerangriff zugegriffen werden könnten, sind Name, Vorname und Anschrift von temporären Anfrageergebnissen. Diese Daten stehen auch im Telefonbuch und sind insoweit öffentlich. Ein Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.

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Wir würden uns freuen, wenn Sie das
neue Angebot schon bald nutzen würden.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Bürgerbüro

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