
Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich mit Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt. Falls die Bescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist der Personalausweis oder der Reisepass dieser Person vorzulegen.
Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen bis zum 16. Lebensjahr des Antragstellers keine Vollmacht. Bitte legen Sie jedoch Ihren Personalausweis vor.
Die Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Sie kostet 6 Euro. Für Rentenzwecke ist sie gebührenfrei, sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen.
Die Aufenthaltsbescheinigung beinhaltet Ihre persönlichen Daten, Ihren Wohnsitz und gibt zusätzlich Auskunft über Konfession, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden. Gegen Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses und der Gebühr von 6 Euro kann die Aufenthaltsbescheinigung im Bürgerbüro ausgestellt werden.
Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgerbüro eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne. Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung kostet 6,00 Euro. Sie ist für gesetzliche Rentenzwecke (nicht Betriebsrenten) gebührenfrei. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
Die Stadt Düren trägt auf Ihre Lohnsteuerkarte Ihre leiblichen Kinder ein, die am 01.01. des Steuerjahres noch nicht 18 Jahre alt sind. Dies geschieht in der Regel automatisch, sofern alle benötigten Informationen und Nachweise vorgelegt wurden. Jedes Kind wird auf der Lohnsteuerkarte mit dem Zähler 0,5 berücksichtigt. Der Zähler erhöht sich auf 1, wenn die leiblichen Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben.
Wenn Sie unrichtige Eintragungen feststellen, so lassen Sie diese bitte berichtigen. Weisen Sie bitte durch Vorlage einer Geburtsurkunde nach, dass es sich um Ihr leibliches Kind handelt.
Möchten Sie für Ihr leibliches Kind, das nicht in Düren gemeldet ist, einen Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann müssen Sie neben Ihrer Lohnsteuerkarte auch eine steuerliche Lebensbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Gemeinde, in der Ihr Kind gemeldet ist.
Wenn Sie als leibliches Elternteil eines in Düren wohnenden Kindes nicht selbst in Düren wohnen, stellt Ihnen jedes Bürgerbüro gerne eine steuerliche Lebensbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Heimatgemeinde aus. Bitte legen Sie unbedingt eine Geburtsurkunde vor, in der Sie als Elternteil eingetragen sind. Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
Mit der Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung stellen Sie sicher, dass das Kind für die Folgejahre automatisch berücksichtigt wird, solange die steuerliche Lebensbescheinigung nicht älter als drei Jahre ist und Sie nicht in eine andere Gemeinde verziehen.
Die steuerliche Lebensbescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt.
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
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