
Personen, bei denen sich aus gesundheitlichen Gründen das Anlegen eines Sicherheitsgurts und/oder das Tragen eines Schutzhelmes nicht möglich ist, können eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Dies gilt auch für Personen, deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraums.
Die Ausnahmegenehmigung zur Gurt- und Helmbefreiung kostet 11,00 Euro.
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
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