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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins, Jugendliche im Besitz eines Jugendfischereischeins sein.

Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, wo der Betreffende gemeldet ist, erfolgen.

Der Fischereischein kann für ein Jahr oder fünf Jahre immer bis zum 31.12. des betreffenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden

Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung von Inhabern eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein wird immer bis 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeins:

  • Prüfungszeugnis
  • ein Lichtbild
  • Antrag mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für den Jugendfischereischein
  • Persönliche Vorsprache zwecks Unterschrift

Folgende Unterlagen werden benötigt bei einer Verlängerung eines Fischereischeins:

  • bisheriger Fischereischein
  • ein Lichtbild

Gebühren

  • Fischereischein (ein Jahr Gültigkeit): 16 Euro
  • Fischereischein (fünf Jahre Gültigkeit): 48 Euro
  • Jugendfischereischein: 8 Euro

Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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