

Bewohnerparksausweis
In der Stadt Düren sind elf Bewohnerparkzonen eingerichtet (A, B, C, D, E, F, H, J, K, L, N). Ein Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen.
Auf Antrag erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen unter folgenden Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis:
Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesen Straßen mit einzigem Wohnsitz/Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Bewohnerparkausweise beantragen.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge auf eine/n Bewohner/in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen) kann ein Eintrag mit bis zu vier Kennzeichen in den Parkausweis erfolgen.
Der Bewohnerparkausweis wird für sechs Monate bis zu zwei Jahren (ab Antragsdatum) durch das Bürgerbüro ausgestellt. Alle Bewohnerparkausweise werden mit dem Prägesiegel der Stadt Düren versehen, um Fälschungen oder Kopien zu erkennen.
Sie können gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro eine Haftfolientasche erwerben. Der Bewohnerparkausweis lässt sich so, deutlich sichtbar, hinter der Windschutzscheibe anbringen
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich.
Dauer | Gebühren |
6 Monate | 15,40 Euro |
12 Monate | 30,70 Euro |
24 Monate | 61,40 Euro |
Änderung (Adresse, Kennzeichen, Name) | 6,00 Euro |
Neuausstellung bei Verlust | 6,00 Euro |
Es werden keine Gebühren erstattet, wenn der Bewohnerparkausweis nicht mehr benötigt wird (z.B. bei einem Wohnungswechsel).
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
Montag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr