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Bewohnerparkausweise

Die Grafik zeigt einen Bewohnerparkausweis.

Bewohnerparksausweis

In der Stadt Düren sind elf Bewohnerparkzonen eingerichtet (A, B, C, D, E, F, H, J, K, L, N). Ein Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen.

Auf Antrag erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen unter folgenden Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis:

  • Sie sind in Düren mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnen in einer Straße, in der das Bewohnerparken eingerichtet ist.
  • Sie verfügen über ein auf Ihren Namen zugelassenes oder dauernd von Ihnen genutztes Kraftfahrzeug.

Straßenlisten

Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesen Straßen mit einzigem Wohnsitz/Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Bewohnerparkausweise beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • bisheriger Bewohnerparkausweis
    (bei Änderungen oder Verlängerungen)
  • Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug vom Fahrer ständig genutzt wird. (ist erforderlich, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Antragsteller identisch ist)

Informationen rund um den Bewohnerparkausweis

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.

Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge auf eine/n Bewohner/in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen) kann ein Eintrag mit bis zu vier Kennzeichen in den Parkausweis erfolgen.  

Der Bewohnerparkausweis wird für sechs Monate bis zu  zwei Jahren (ab Antragsdatum) durch das Bürgerbüro ausgestellt. Alle Bewohnerparkausweise werden mit dem Prägesiegel der Stadt Düren versehen, um Fälschungen oder Kopien zu erkennen.

Sie können gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro eine Haftfolientasche erwerben. Der Bewohnerparkausweis lässt sich so, deutlich sichtbar, hinter der Windschutzscheibe anbringen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich.

Gebühren

Dauer

Gebühren

6 Monate

15,40 Euro

12 Monate

30,70 Euro

24 Monate

61,40 Euro

Änderung (Adresse, Kennzeichen, Name)

6,00 Euro

Neuausstellung bei Verlust

6,00 Euro

Es werden keine Gebühren erstattet, wenn der Bewohnerparkausweis nicht mehr benötigt wird (z.B. bei einem Wohnungswechsel).

Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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