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vorläufiger Personalausweis
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Vorläufiger Personalausweis

Das Foto zeigt ein Muster des vorläufigen Personalausweises.

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.

Notwendige Unterlagen

  • Soweit vorhanden der Kinderausweis/Kinderreisepass, Reisepass oder bisherige Personalausweis.
  • Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, dann die Geburts-/Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden (Fotomustertafel).
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren.

Rechtliche Grundlage

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW

Gebühren

Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro.

Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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