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Beschreibung

Das Foto zeigt einen Reisepass.

Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Im "ePass der ersten Generation" sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: zunächst das digitale Passfoto und die persönlichen Daten. Seit dem 1. November 2007 werden für elektronische Pässe der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) digital erfasst und in dem Chip gespeichert.

Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.

Damit die ePass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht - wie zuvor bei Reisepässen üblich - im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und eine Passbildschablone zur Verfügung, um ePass-Lichtbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.epass.de und im Presseartikel Ausnahmsweise: bitte nicht lächeln!

Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, zehn Jahre, bei Pässen von jüngeren Personen sechs Jahre. Der ePass wird im Regelfall  für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

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Voraussetzungen

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Düren.
  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige ist erforderlich.
  • Die Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen.

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Notwendige Unterlagen

  • Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung).
  • Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden (Fotomustertafel).

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Allgemeine Hinweise

  • Bereits vor dem 01.11.2007 erstellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit.
  • Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
  • Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.
  • Die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
  • Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer drei Werktage).
  • Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

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Rechtliche Grundlage

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW

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Statusabfrage Reisepass

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses erfragen.

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Gebühren

Reisepass (ab 24 Jahre)

59,00 Euro

Reisepass (unter 24 Jahre)

37,50 Euro

Reisepass, vorläufiger
(ein Jahr gültig)

26,00 Euro

Reisepass (48 Seiten)

zusätzlich 22,00 Euro

Reisepass
(Expressverfahren,
innerhalb drei Werktage)

zusätzlich 32,00 Euro

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Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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