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Reisepass express/vorläufiger Reisepass
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Reisepass (ePass) im Expressverfahren/ vorläufiger Reisepass

Das Foto zeigt einen Reisepass im Expressverfahren (rot) und einen vorläufigen Reisepass (grün).

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde). Bei dem Expresspass handelt es sich um einen regulären elektronischen Pass mit dem Höchststand an Fälschungssicherheit. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Wir weisen darauf hin, dass für den Expresspass eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonders dringenden Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Dies weisen Sie bei der Beantragung bitte nach. Der vorläufige Reisepass wird durch das Bürgerbüro ausgestellt. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen wir eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Düren.
  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige ist erforderlich.
  • Die Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen.

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Notwendige Unterlagen

  • Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung).
  • Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden (Fotomustertafel).

Allgmeine Hinweise

  • Bereits vor dem 01.11.2007 erstellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit.
  • Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
  • Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer drei Werktage).
  • Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

Rechtliche Grundlage

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW

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Gebühren

Reisepass (ab 24 Jahre)

59,00 Euro

Reisepass (unter 24 Jahre)

37,50 Euro

Reisepass, vorläufiger
(ein Jahr gültig)

26,00 Euro

Reisepass (48 Seiten)

zusätzlich 22,00 Euro

Reisepass
(Expressverfahren,
innerhalb drei Werktage)

zusätzlich 32,00 Euro

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Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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