
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen Neuerungen versehen.
Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte. Außerdem ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild, und auf Wunsch auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Als weitere wesentliche Neuerung kann in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet werden, und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift.
Der neue Personalausweis kann aber auch genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und beim Kompetenzzentrum neuer Personalausweis.
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Im Regelfall wird ein Personalausweis für Personen ab 16 Jahre ausgestellt. Bei Jugendlichen unter 12 Jahren, die einen Ausweis benötigen, wird im Allgemeinen ein Kinderreisepass ausgestellt. Personalausweise können aber auch für Kinder jedes Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort. Gleichzeitig müssen Sie jedoch den "normalen" Personalausweis mit beantragen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück.
Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person formlos schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen.
Aufgrund der neuen Neuerungen beim Personalausweis hat sich der Arbeitsaufwand auch für die Aushändigung deutlich erhöht. Sie müssen daher auch beim Abholen Ihres Personalausweises mit Wartezeiten rechnen, insbesondere samstags und donnerstagnachmittags. Unser Tipp: Nutzen Sie unsere frühe Öffnungszeit ab 7:30 Uhr - dann kommen Sie schnell dran.
Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises erfragen.
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 Euro |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren | 6,00 Euro |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerbüro | 6,00 Euro |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 Euro |
Kosten für das Aufbringen | Festlegung durch |
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
Montag:
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr