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Personalausweis
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Beschreibung

Das Foto zeigt ein Muster des neuen Peronalausweises.

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen Neuerungen versehen.
Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte. Außerdem ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild, und auf Wunsch auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Als weitere wesentliche Neuerung kann in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet werden, und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift.
Der neue Personalausweis kann aber auch genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.

Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und beim Kompetenzzentrum neuer Personalausweis.

Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Im Regelfall wird ein Personalausweis für Personen ab 16 Jahre ausgestellt. Bei Jugendlichen unter 12 Jahren, die einen Ausweis benötigen, wird im Allgemeinen ein Kinderreisepass ausgestellt. Personalausweise können aber auch für Kinder jedes Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort. Gleichzeitig müssen Sie jedoch den "normalen" Personalausweis mit beantragen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Hinweise:

Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück.  
Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person formlos schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen.

Aufgrund der neuen Neuerungen beim Personalausweis hat sich der Arbeitsaufwand auch für die Aushändigung deutlich erhöht. Sie müssen daher auch beim Abholen Ihres Personalausweises mit Wartezeiten rechnen, insbesondere samstags und donnerstagnachmittags. Unser Tipp: Nutzen Sie unsere frühe Öffnungszeit ab 7:30 Uhr - dann kommen Sie schnell dran.


Hintergrundinformationen und Broschüren des Bundesministerium des Innern sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

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Notwendige Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den Ausweisbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden (Fotomustertafel).
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • Zusätzlich sind bei der Erstbeantragung für Personen unter 16 Jahren die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen.

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Rechtliche Grundlage

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW

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Statusabfrage Personalausweis

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises erfragen.

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Gebühren

Antragstellende Person ab 24 Jahren

28,80 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren
der Online-Ausweisfunktion

6,00 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgerbüro
(z.B. PIN vergessen)

6,00 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion
im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6,00 Euro

Kosten für das Aufbringen
eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch
jeweiligen Anbieter

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Terminreservierung

Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.

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