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Befreiung von der Ausweispflicht
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Befreiung von der Ausweispflicht

Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.

Notwendige Unterlagen

  • Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.
  • Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.

Rechtliche Grundlage

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW

Gebühren

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

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