
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Markt 2 (Erdgeschoss)
52349 Düren
Bürgertelefon:
02421 25-2000
Telefax:
02421 25-2020
Montag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
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